Instandsetzungsarbeiten im Zuge der L 202 im Bereich Sulingen – Vorwohlde | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Erster Bauabschnitt ab dem 31. August bis voraussichtlich Mitte Oktober voll gesperrt

Instandsetzungsarbeiten im Zuge der L 202 im Bereich Sulingen – Vorwohlde

Im Zuge der Landesstraße L 202 zwischen Sulingen und Vorwohlde sind ab Montag, 31. August 2026, umfangreiche Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Ursächlich dafür ist der schlechte Zustand der Fahrbahn, der in Teilen aufgrund der langanhaltenden, hohen Temperaturen in diesem Jahr zustande kam. Insbesondere flächige Rissbildungen in der Deckschicht, punktuelle Setzungen und Unebenheiten beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit der Straße und machen eine Erneuerung erforderlich. Das teilt der Geschäftsbereich Nienburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit.

Insgesamt sind im Zuge der L 202 im Bereich Sulingen – Vorwohlde etwa 4,1 Kilometer der Strecke sanierungsbedürftig, sowohl innerhalb der Ortsdurchfahrt als auch auf der freien Strecke. Die Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahme erfolgt in mehreren Bauabschnitten, die nacheinander abgearbeitet werden.

Der erste Abschnitt (siehe Karte, rot markiert) liegt in Sulingen und umfasst den Bereich nördlich der „Langen Straße“ bis zur „Schmelingstraße“. In diesem Abschnitt werden zuerst die vorhandenen Rinnen und Abläufe erneuert. Dadurch müssen die anliegenden Parkflächen gegebenenfalls der neuen Höhenlage angepasst werden und werden zeitweise nicht befahrbar sein. Des Weiteren wird die vorhandene Asphaltbefestigung gefräst, sodass anschließend neue Asphaltschichten eingebaut werden können.

Während der Umsetzung der Arbeiten wird der Bereich des ersten Bauabschnitts ab dem 31. August bis voraussichtlich Mitte Oktober voll gesperrt werden. Die Nebenanlagen, sprich der Fuß- und Radweg, bleibt nutzbar.

Außerdem sind außerhalb des Baufeldes zwischen der „Lange Straße“ und der „Südstraße“ im Zeitraum von Ende September bis Anfang Oktober punktuelle Instandsetzungsarbeiten an der Fahrbahn vorgesehen.

Anlieger des ersten Bauabschnittes werden noch eine separate Info zu den geplanten Arbeiten von der bauausführenden Firma erhalten.

Für die Dauer der Vollsperrung wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese führt den aus Norden kommenden Verkehr in Schwaförden auf die Kreisstraße K 11 auf die B 61 in Scholen Richtung Sulingen. Der aus Sulingen kommende Verkehr folgt der Umleitung in die entgegengesetzte Richtung (siehe Karte).

Nach Abschluss des ersten Bauabschnittes ist geplant zeitnah mit den Arbeiten im zweiten zu beginnen: Dieser erstreckt sich beginnend von Höhe des Sportplatzes Nordsulingen bis nach Vorwohlde (siehe Karte, lila markiert). Nähere Infos dazu folgen, sobald der Bauablauf und -zeiten feststehen.

Da Voruntersuchungen, die im Zuge des dritten und letzten Bauabschnitts im Streckenverlauf (zwischen „Schmelingstraße“ bis Ortsausgang Nordsulingen) durchgeführt wurden, ergeben haben, dass dieser noch umfassendere Sanierungsarbeiten erfordert, dauern die für die Erneuerung notwendigen Planungen noch an. Hierzu stimmt sich die NLStBV mit der Stadt Sulingen sowie den örtlichen Versorgern ab, um Synergieeffekte zu nutzen. So wird sichergestellt, dass möglichst alle Arbeiten auf einmal umgesetzt werden und die Straße lange uneingeschränkt befahrbar bleibt.

Die Kosten für die Instandsetzung des ersten und zweiten Bauabschnitts belaufen sich derzeit auf etwa 750.000 € und werden aus dem sogenannten Sondervermögen finanziert.

Die NLStBV dankt für das Verständnis der Anwohner und Anwohnerinnen und bittet um Vorsicht im Baustellenbereich.

Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf können nicht ausgeschlossen werden.

Hintergrund zum Sondervermögen:

Der Bund überlässt den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, u.a. um Defizite in der öffentlichen Infrastruktur zu beheben. Das Land Niedersachsen stellt aus seinem Anteil in Höhe von rund 9,4 Milliarden bis einschließlich 2035 für Landesstraßen und Brücken 500 Millionen Euro bereit. Für 2026 ergeben sich zusammen mit den Mitteln des regulären Landeshaushalts rund 170 Millionen Euro für die Landesstraßen und Brücken: das Zukunftsprogramm Infrastruktur für Niedersachsen.

Hinweis zur Vollsperrung/Umleitungsverkehren:

Diese Maßnahme muss unter einer Vollsperrung durchgeführt werden, um den derzeit geltenden Arbeitsschutzrichtlinien gerecht zu werden. Diese sehen vor, dass festgelegte Mindestbreiten und -abstände im Verkehrsraum eingehalten werden, sodass die Arbeiten sowohl für alle Verkehrsteilnehmer als auch für die Arbeitenden sicher durchgeführt werden können. Unter einer evtl. halbseitigen Sperrung wären die Abstände zum Verkehr aufgrund zu schmaler Fahrbahnbreiten zu gering. Die Vollsperrung der Straße bietet jedoch den Vorteil, dass die Arbeiten zügiger durchgeführt werden können und somit eine schnellere Fertigstellung der Baumaßnahme möglich ist.

Die dann eingerichteten Umleitungsstrecken werden im Rahmen der Bauvorbereitung mit sämtlichen betroffenen Behörden abgestimmt. Dazu gehören unter anderem die Polizei, die betroffenen Kommunen sowie die zuständigen Verkehrsbehörden. Die NLStBV beschildert grundsätzlich nur Umleitungsstrecken für die überörtlichen Verkehre. Dafür kommen nur klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) infrage, um die prognostizierten Verkehrsmengen der gesperrten Strecke aufzunehmen. Für die Leitung innerörtlicher Verkehre ist ausschließlich die jeweilige Stadt/Gemeinde zuständig.