Die Stadt Sulingen ist auf die winterliche Witterung gut vorbereitet. Der städtische Bauhof sorgt auf den verkehrswichtigen Straßen und Gehwegen sowie an gefährlichen Straßenabschnitten nach einem festgelegten Streuplan für sichere Verkehrsverhältnisse und ist in der Winterzeit engagiert im Einsatz.
Dennoch ist der Winterdienst eine Gemeinschaftsaufgabe:
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, Gehwege auf einer Breite von mind. 1 m schnee- und eisfrei zu halten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mind. 1 m am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Dies gilt werktags von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Bei anhaltender Witterung muss auch ggf. mehrmals täglich nachgeräumt werden.
Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden!
Zum Streuen sind salzfreie, abstumpfende Mittel zu verwenden (z.B. Sand). Zudem sollten Schneeüberhänge und Eiszapfen entfernt sowie Gullys und Hydranten (in Ihrem eigenen Interesse) freigehalten werden.
Die Stadt Sulingen bedankt sich für die Mithilfe, das Verständnis und die Rücksichtnahme aller Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinsam und gut vorbereitet lässt sich der Winter sicher bewältigen.
Weitere Informationen sind der Straßenreinigungssatzung und -verordnung der Stadt Sulingen zu entnehmen.
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