Vogelgrippe / Meldungen über Kraniche | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Vogelgrippe / Meldungen über Kraniche

Aufstallpflicht

Seit dem 28.10.2025 gilt im Landkreis Diepholz eine Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass verfügte Maßnahmen in Restriktionszonen rund um Ausbruchsgeschehen in Geflügelhaltungsbetrieben jedoch grundsätzlich vorrangig sind. Dort müssen auch Geflügelhaltungen mit weniger als 50 Tieren aufstallen. Geflügelhalterinnen und -halter werden nochmals eindringlich auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen – insbesondere auf die Abschirmung von Futter und Wasser, das Tragen von Schutzkleidung und die Vermeidung jeglichen Kontakts zwischen Wildvögeln und Nutztieren.

Nach derzeitiger Bewertung wird das Risiko einer Ansteckung des Menschen mit dem Vogelgrippevirus weiterhin als gering eingeschätzt. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch gilt nach aktuellem Kenntnisstand als nicht wahrscheinlich.

Weitere Informationen sind unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/ abrufbar.

Zur Meldung des Landkreises:

https://www.diepholz.de/portal/meldungen/landkreis-diepholz-verfuegt-aufstallpflicht-fuer-das-ganze-kreisgebiet-900010732-21750.html?rubrik=900000016

Meldungen über verendete Kraniche

Derzeit mehren sich Meldungen über tote Kraniche im Kreisgebiet. Im Landkreis Diepholz wurde bei mehreren verendeten Kranichen das Vogelgrippevirus vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nachgewiesen. Aufgrund des aktuellen Vogelzuges, der von Nordost- nach Südwest-Europa erfolgt, ist davon auszugehen, dass weitere erkrankte und verendete Tiere in nächster Zeit im Kreisgebiet aufgefunden werden. In den östlich gelegenen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist dies bereits der Fall.

Die Diepholzer Moorniederung ist ein bedeutendes Rastgebiet im Rahmen des Vogelzuges. Exemplarisch rasten hier aktuell bis zu 35.000 Kraniche.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, aufgefundene erkrankte oder tote Vögel nicht anzufassen und die Fundorte möglichst dem Landkreis per Mail an buergertelefon@diepholz.de zu melden.

Zudem hat der Landkreis ein Bürgertelefon eingerichtet.

Telefonnummer 05441 976-2030

montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten wird darum gebeten, Fundorte per E-Mail an buergertelefon@diepholz.de zu melden.

Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass es in den ländlichen und moorigen Gebieten des Landkreises zum Teil nur schwer möglich sein wird, alle Kadaver zu beseitigen. Die Kreisverwaltung konzentriert sich in enger Zusammenarbeit mit den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden bei der Bergung vorrangig auf besiedelte Bereiche und Gebiete mit Nähe zu Tierhaltungen, um insbesondere diese zu schützen. Erneut wird daher eindringlich auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen hingewiesen.


Informationen über den aktuellen Stand im Landkreis Diepholz finden Sie unter www.diepholz.de